Anerkennungsgesetz

Wird die im Ausland erworbene Qualifikation anerkannt?

Seit dem 01.04 2012 ist das Anerkennungsgesetz in Kraft. Seitdem haben alle Personen, die über einen im Ausland erworbenen Bildungsabschluss verfügen, Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation zu einem deutschen Bildungsabschluss. Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung bringt Vorteile für alle Seiten: Arbeitgeber erhalten durch die Bescheinigung eine Bestätigung, ob der Bewerber über die notwendigen Qualifikationen verfügt, die er zur Ausübung seines Berufes benötigt; Arbeitnehmer verfügen nach der Prüfung ihrer Unterlagen über eine Bescheinigung zur vollständigen oder teilweisen Gleichstellung ihres Ausbildungsberufs und können sich dadurch leichter in den Arbeitsmarkt integrieren.

Fünf Schritte im Anerkennungsverfahren

Die Wege des Verfahrens der Anerkennung sind manchmal etwas unübersichtlich, denn über 400 Stellen befassen sich derzeit bundesweit mit der Prüfung ausländischer Qualifikationsnachweise. Bislang besteht lediglich Einigkeit in zwei Bereichen: Zum einen in der Einigung unter den anerkennenden Stellen, das Verfahren in fünf Schritten durchzuführen; zum anderen darin, zu welchen Ergebnissen das Verfahren gelangen kann.

Ein Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit muss fünf Schritte durchlaufen:

  1. Klärung des Verfahrensziels
  2. Bestimmung der Referenzqualifikation
  3. Besprechung der Formalien der Antragsstellung
  4. Einreichung des Antrags
  5. Prüfung auf Gleichwertigkeit

Zur Prüfung der Qualifikationen werden Ausbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse und - in einigen Fällen - auch die bereits erworbene Arbeitserfahrung bewertet. Verfügt ein Bewerber über keinerlei Nachweise, kann zusätzlich eine Qualifikationsanalyse durchgeführt werden.

Ergebnisse der Gleichwertigkeitsprüfung

Die Gleichwertigkeitsprüfung kann zu drei unterschiedlichen Ergebnissen führen:

  1. Volle Gleichwertigkeit: Kein nennenswerter Unterschied zwischen der ausländischen zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation.
  2. Teilweise Gleichwertigkeit: Es bestehen wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Ausbildung. Diese fehlenden Qualifikationen können im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen im Nachhinein erworben und durch eine weitere Gleichwertigkeitsprüfung erneut überprüft werden. Besonders geeignet ist hier der Betrieb als Lernort.
  3. Keine Gleichwertigkeit: Es werden keine oder zu wenige Übereinstimmungen festgestellt.

Für weitere konkrete Hilfestellungen bei der Vorgehensweise des Anerkennungsverfahrens finden Sie Unterstützung bei folgenden Portalen:

Anerkennung in Deutschland Auf dem Informationsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Interessenten neben umfangreicher Informationen auch den Kurzfilm "Top im Job – auch in Deutschland".
BQ-Portal Das BQ-Portal bietet Informationen für Unternehmen, um ausländische Qualifikationen von Mitarbeitern und Bewerbern besser einschätzen zu können, sowie Informationen zur Unterstützung für Interessenten mit ausländischen Berufsabschlüssen.
IQ Netzwerk Interessenten finden auf dem IQ-Portal Anlaufstellen zur Erstberatung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
IHK FOSA Auf der Internetseite der IHK FOSA finden Interessenten Informationen rund um das Anerkennungsverfahren für Berufe, die in den Zuständigkeitsbereich der IHK fallen.

 

Ihr Kontakt

  • Dr. Anja Clarenbach
    Leiterin Abteilung Grundsatz – Politik, Bildung | Mitglied der Geschäftsleitung