Die Hauptverwaltung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat den BAP darüber informiert, dass die VBG ab dem 01.01.2022 zur Vorschusserhebung die Beiträge wechselt. Die Umstellung auf das Verfahren der Beitragsvorschusserhebung hatte die VBG bereits im letzten Jahr angekündigt, vgl. Anlage zum Rundschreiben vom 11.11.2020.
Bei der Erhebung von Beitragsvorschüssen handelt es sich um ein gängiges Verfahren, das fast alle Berufsgenossenschaften durchführen. Statt der rückwirkenden Erhebung des Beitrags in einer Summe erfolgen die Zahlungen der Mitgliedsunternehmen mit einem Beitrag ab 5.000 Euro zukünftig auf vier Abschlagszahlungen über das Jahr verteilt.
Für Mitgliedsunternehmen mit einer Beitragssumme ab 5.000 Euro im Jahr gilt: Die bisher im Mai in einem Betrag fällige Beitragszahlung verteilt sich auf vier Abschlagszahlungen. Diese werden jeweils zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November des Beitragsjahres fällig. Der endgültige Beitragsbescheid im nachfolgenden Jahr berücksichtigt die gezahlten Abschlagsbeträge.
Die VBG betont auf einer eigens zur Umstellung des Verfahrens eingerichteten Informationsseite auf ihrer Homepage, dass es im Zuge der Umstellung zu keiner Mehr- oder Doppelbelastung für die Unternehmen kommt:
"Wichtig: Es wird keine Mehr- oder Doppelbelastung der Unternehmen wegen der Umstellung der Finanzierung auf Beitragsvorschüsse geben."
Für Unternehmen mit einem geringeren Beitrag ändert sich nichts: Die VBG erhebt den Vorschuss in einer Summe. Dieser wird zum 15. Mai eines Jahres fällig.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf und zu den Durchführungsbestimmungen für die Erhebung der Beitragsvorschüsse entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügten Schreiben der VBG sowie der Internetpräsenz der VBG unter: www.vbg.de/vorschuss.
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VBG | Vorschuesse 2022
Verbandsrundschreiben