Tarifverträge Zeitarbeit

Am 5. April 2013 hatten wir Sie darüber informiert, dass am 1. April 2013 der Tarifvertrag für die Überlassungen in den Schienenverkehrsbereich, abgeschlossen mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), in Kraft getreten ist (vgl. BAP Tarif vom 5. April 2013). Im Nachgang hierzu möchten wir Sie darüber informieren, dass die EVG im April dieses Jahres einen sog. "Anerkennungstarifvertrag" mit dem BAP und dem iGZ abgeschlossen hat. Darin ist geregelt, dass die zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und dem BAP bzw. iGZ geschlossenen Tarifverträge, bestehend aus Entgelt-, Entgeltrahmen und Manteltarifvertrag sowie dem Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit vom 09. März 2010 in der jeweils gültigen Fassungen Anwendung finden.

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