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Am 13. Januar 2023 haben sich die Tarifvertragsparteien – auf der Arbeitgeberseite die Arbeitgeberverbände BAP und iGZ, die gemeinsam die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) bilden, sowie auf der Arbeitnehmerseite sämtliche acht Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) – auf neue Entgelte für die Entgeltgruppen 3 bis 9 ab 1. April 2023 geeinigt. Die Stundenentgelte für die Entgeltgruppen 1, 2a und 2b wurden bereits mit dem Tarifabschluss vom 21. Juni 2022 angepasst.
Entgelte für das gesamte Tarifgebiet ab 1. Januar 2024:
Die Entgelttabellen ab 1. Oktober 2022 und 1. April 2023 finden Sie im BAP/DGB-Tarifvertrag.
Die Entgelttabellen ab 1. Oktober 2022 und 1. April 2023 finden Sie im iGZ/DGB-Tarifvertrag.
Seit dem 1. November 2012 sind sukzessiv Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ) in Kraft getreten. Mit diesen Tarifverträgen wird die Lücke zwischen den Tarifentgelten in der Zeitarbeit und bestimmten Einsatzbranchen verringert.
Der Branchenzuschlag ist ein nach der Einsatzdauer gestaffelter Prozentsatz, der auf das jeweilige tariflich vereinbarte Stundenentgelt aufgeschlagen wird. Die Höhe der Zuschläge steigt mit der Dauer des Einsatzes im selben Kundenbetrieb an.
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