Hohe Tarifabdeckung sichert faire Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit
Der BAP ist Tarifpartner der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Wir machen uns stark für faire Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeitsbranche – und das in der Sozialpartnerschaft mit dem DGB seit über 15 Jahren. Nur so können wir die bestmöglichen Bedingungen für die Beschäftigten und die Zeitarbeitsbranche schaffen. Denn diese wird auch zukünftig unverzichtbar sein für einen flexiblen und aufnahmefähigen Arbeitsmarkt.
Seit 2004 gilt für alle Zeitarbeitnehmer der Gleichstellungsgrundsatz (Equal Treatment) nach den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes: Sie haben demnach Anspruch auf dieselben Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Kollegen im Einsatzbetrieb – es sei denn, ein Tarifvertrag regelt Abweichendes. Von dieser Tariföffnungsklausel haben die Verbände der Zeitarbeit Gebrauch gemacht. Bereits im Jahr 2003 wurden Flächentarifverträge mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossen. Bei nahezu jedem Arbeitsverhältnis in der Zeitarbeit wird die Anwendung der DGB-Tarifverträge arbeitsvertraglich vereinbart.
Dadurch gehört die Zeitarbeitsbranche zu einer der Branchen mit der höchsten Tarifabdeckung aller Wirtschaftszweige in Deutschland, denn diese beträgt nahezu 100 Prozent. Somit ist die Zeitarbeitsbranche hier Vorreiter und im Vergleich zu anderen Branchen beispiellos.
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Tarifverträge setzen Mindeststandards
Für Zeitarbeitskräfte bedeutet die Anwendung von Tarifverträgen, dass sie Arbeitsbedingungen unterliegen, die von den Sozialpartnern vereinbart wurden. Grundsätzlich haben Zeitarbeitnehmer die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss Beiträge zu den Sozialversicherungen abführen, den Lohn im Krankheitsfall weiterzahlen und sich an den gesetzlichen Kündigungsschutz halten. Die BAP/DGB-Tarifverträge regeln darüber hinaus Mindestbedingungen für Zeitarbeitnehmer, die nicht unterschritten werden dürfen. Zusammen mit den gesetzlichen Regelungen des allgemeinen Arbeitsrechts sowie den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bieten die tariflichen Mindeststandards Zeitarbeitnehmern ein hohes Maß an Absicherung.
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