Der BAP stellt seinen Mitgliedern Muster für Arbeitsverträge und Arbeitnehmerüberlassungsverträge sowie Checklisten und Vordrucke in deutscher und teilweise englischer Ausführung als Arbeitshilfe für die tägliche Praxis exklusiv zur Verfügung:
Hinweis: Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der BAP ist zusammen mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BAP sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Mustervorlagen des BAP. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden.
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Ihr Kontakt
- Christiane BroseLeiterin Abteilung Recht/Tarif und Internationales | Mitglied der Geschäftsleitung
- Alexander SchalimowLeiter Abteilung Recht/Tarif und Internationales | Mitglied der Geschäftsleitung