Mustervorlagen

Der BAP stellt seinen Mitgliedern Muster für Arbeitsverträge und Arbeitnehmerüberlassungsverträge sowie Checklisten und Vordrucke in deutscher und teilweise englischer Ausführung als Arbeitshilfe für die tägliche Praxis exklusiv zur Verfügung:

Hinweis: Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der BAP ist zusammen mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BAP sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für das Copyright der hier zur Verfügung gestellten Mustervorlagen des BAP. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Nach Entfernung des Copyrights können GVP-Mitglieder diese Vorlagen frei verwenden. 

Ihr Kontakt

  • Christiane Brose
    Leiterin Abteilung Recht/Tarif und Internationales | Mitglied der Geschäftsleitung
  • Alexander Schalimow
    Leiter Abteilung Recht/Tarif und Internationales | Mitglied der Geschäftsleitung
arbeitgebertag
FAQ zur Verbandsneugründung

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) sind zum 1. Dezember 2023 erloschen und nach dem Umwandlungsgesetz zusammen auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen.
Die wichtigsten Informationen zu den nächsten Schritten und mögliche Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft haben wir als FAQ für Sie zusammengestellt.

Zu den FAQ Verbandsneugründung