Bundesagentur für Arbeit

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die aufsichtsführende Behörde für alle Personaldienstleister, die in Deutschland tätig sind. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die Voraussetzung für eine Arbeitnehmerüberlassung eine Erlaubnis der BA. Ob die Zeitarbeitsunternehmen sich an die AÜG-Regelungen halten, wird regelmäßig durch die BA-Regionaldirektionen geprüft.

Näheres zu der Erlaubniserteilung, den Prüfintervallen und den Prüfungsschwerpunkten der BA bietet die Übersicht "Bundesagentur für Arbeit – Erlaubnisbehörde für die Zeitarbeit" (nur mit BAP+-Login zugänglich).

Die Zeitarbeitsbranche ist ein wichtiger Partner der Bundesagentur für Arbeit, da sie einen wesentlichen Beitrag leistet, um Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen.

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Merkblatt für Zeitarbeitnehmer

Die BA gibt regelmäßig Merkblätter zur Arbeitnehmerüberlassung heraus, die entscheidende Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes enthalten.

Nach § 11 Absatz 2 AÜG ist das Zeitarbeitsunternehmen verpflichtet, dem Zeitarbeitnehmer bei Vertragsschluss ein Merkblatt der BA über den wesentlichen Inhalt des AÜG auszuhändigen. Ausländische Zeitarbeitnehmer können das Merkblatt in ihrer Muttersprache verlangen. Beim Abschluss von neuen Arbeitsverträgen sollte daher darauf geachtet werden, den Mitarbeitern das jeweils aktuelle Merkblatt der BA auszuhändigen. Sollte dies versäumt werden, können Schadensersatzansprüche des Zeitarbeitnehmers und erlaubnisrechtliche Konsequenzen die Folge sein.

Fachliche Weisungen zum AÜG

Die BA hat in ihrer Eigenschaft als Erlaubnisbehörde gegenüber den Zeitarbeitsunternehmen die sogenannten "Fachliche Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)" mit Stand/Gültigkeit ab dem 01.08.2019 veröffentlicht. Die "Fachlichen Weisungen" geben Aufschluss darüber, wie die BA zentrale Vorschriften des AÜG in der ab 01.04.2017 geltenden Fassung auslegt.

Statistiken zur Arbeitnehmerüberlassung

Die BA gibt zweimal im Jahr die Publikation "Statistik der Bundesagentur für Arbeit – Leiharbeitnehmer und Verleihbetriebe" heraus. Die Statistik beruht auf den Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung. Die wichtigsten Zahlen zur Zeitarbeit bereitet die Abteilung Grundsatz - Politik, Bildung grafisch auf und stellt sie Mitgliedern im Bereich BAP-Analyse zur Verfügung. 

Ihr Kontakt

  • Christiane Brose
    Leiterin Abteilung Recht/Tarif und Internationales | Mitglied der Geschäftsleitung
  • Alexander Schalimow
    Leiter Abteilung Recht/Tarif und Internationales | Mitglied der Geschäftsleitung