AÜG

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zeitarbeit sind in Deutschland seit 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Seit seinem Bestehen wurde das AÜG mehrfach novelliert, die letzten Änderungen traten zum 1. April 2017 in Kraft. Zu den Kernpunkten der letzten Novellierung gehören der Anspruch auf Equal Pay nach 9 Monaten ununterbrochener Einsatzdauer sowie eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Zeitlicher Überblick zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Ihr Kontakt

  • Christiane Brose
    Leiterin Abteilung Recht/Tarif und Internationales | Mitglied der Geschäftsleitung
  • Alexander Schalimow
    Leiter Abteilung Recht/Tarif und Internationales | Mitglied der Geschäftsleitung