Höchste Priorität: Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit
Zeitarbeitnehmer sind typischerweise an wechselnden Orten in diversen Kundenbetrieben unter verschiedenen Arbeitsbedingungen im Einsatz. Dies stellt besondere Anforderungen an ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Gemeinsame Verantwortlichkeit von Zeitarbeitsunternehmen und Kunden
Zeitarbeitsunternehmen tragen als Arbeitgeber grundsätzlich eine besondere Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. Dazu zählt auch die Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Gleichwohl erbringt der Zeitarbeitnehmer seine Arbeitsleistung im Betrieb des Kunden nach dessen Weisung, so dass der Arbeitgeber nur sehr begrenzt Einfluss auf den Arbeitsablauf vor Ort nehmen kann. Hier unterliegt die Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers den für den Betrieb des Kunden geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Dies führt zu einer gemeinsamen Verantwortlichkeit von Zeitarbeitsunternehmen und Kunden.
In der Umsetzung bedeutet das, dass der Kunde in seinem Betrieb die praktischen Maßnahmen zur Durchführung des Arbeitsschutzes ergreift, während das Zeitarbeitsunternehmen im Wesentlichen die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durch den Kunden überwacht und kontrolliert.
Aufklärungs- und Unterrichtungspflichten
Sowohl das Zeitarbeitsunternehmen als auch das Kundenunternehmen haben dafür zu sorgen, dass die Zeitarbeitnehmer über die Arbeitsschutzbestimmungen, besondere Risiken und notwendige Vorsorgemaßnahmen am Einsatzort aufgeklärt werden. Erforderlich ist eine arbeitsplatzspezifische Unterrichtung, die den Zeitarbeitnehmer in die Lage versetzt, Anordnungen zum Arbeitsschutz richtig zu verstehen, Gesundheitsgefahren zu erkennen und sich sicherheitsgerecht zu verhalten.
Zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zählen u.a.:
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Nach den Unfallverhütungsvorschriften der VBG muss das Zeitarbeitsunternehmen bei der Gestaltung seiner Betriebsorganisation bestimmte Kriterien berücksichtigen, insbesondere die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Sicherheit sowie die Unterweisung von Vorgesetzten und Arbeitnehmern.
Die VBG stellt umfangreiches Informationsmaterial zum Thema Arbeitssicherheit sowie Praxishilfen mit Formularen und Mustertexten speziell für die Zeitarbeit zur Verfügung.
Ihr Kontakt
- Christiane BroseLeiterin Abteilung Recht/Tarif und Internationales | Mitglied der Geschäftsleitung
- Alexander SchalimowLeiter Abteilung Recht/Tarif und Internationales | Mitglied der Geschäftsleitung