Recht

Kompetente und persönliche Rechtsberatung

Nicht zuletzt durch die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hat sich der rechtliche Beratungsbedarf bei den Unternehmen der Zeitarbeitsbranche merklich erhöht. Der BAP unterstützt seine Mitglieder in arbeits- und tarifrechtlichen Fragen und bietet ergänzend Materialien und aktuelle Informationen für die tägliche Arbeitspraxis – von kostenfreien Musterverträgen und Vorlagen bis zur individuellen, telefonischen Beratung – an.

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Rechtliche Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Grundstruktur der Zeitarbeit handelt es sich um eine Dreieckskonstellation. Das Zeitarbeitsunternehmen ist dabei der Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers und überlässt diesen während seines Arbeitsverhältnisses an verschiedene Kundenbetriebe zur Arbeitsleistung. Es handelt sich um eine Form des drittbezogenen Personaleinsatzes.

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  • Christiane Brose
    Leiterin Abteilung Recht/Tarif und Internationales | Mitglied der Geschäftsleitung
  • Alexander Schalimow
    Leiter Abteilung Recht/Tarif und Internationales | Mitglied der Geschäftsleitung

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