
Die Ausbildung junger Menschen erfordert ein hohes Maß an Verantwortung, denn in dieser Zeit werden die entscheidenden Weichen für das künftige Berufsleben gestellt. Deshalb ist es die Verantwortung der Unternehmen, den Berufsweg junger Menschen nach bestem Wissen und Gewissen zu gestalten und zu begleiten. Aus dieser Verantwortung heraus entsteht eine besondere Verpflichtung zur Qualität in der Ausbildung.
Um in der Personaldienstleistungsbranche weiterhin eine gute Qualität bei der Ausbildung sicherzustellen, hat der BAP insbesondere den dualen Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungskaufleute (PDK) in den Fokus genommen und entsprechende Qualitätsstandards definiert. Diese haben selbstverständlich auch Gültigkeit für andere Berufsausbildungen wie beispielsweise die der Kaufleute für Bürokommunikation.
Hinweis: BAP-Mitglieder können die digitale Vignette "Anwender der BAP-Ausbildungsstandards" für ihre Unternehmenskommunikation einsetzen. Sofern Sie sich zu den "Qualitätsstandards guter Ausbildung in der Zeitarbeit" bekennen und deren Einhaltung schriftlich garantieren, erhalten Sie von uns die Vignette per E-Mail. Die auszufüllende Erklärung sowie die digitale Broschüre finden Sie im Downloadbereich (Login erforderlich).
1. Auswahl der Auszubildenden
Auszubildende in der Personaldienstleistungsbranche haben in der Regel zumindest einen Hauptschulabschluss. Da insbesondere die PDK-Ausbildung anspruchsvoll und qualitativ hochwertig ist, hat die Praxis gezeigt, dass die meisten Auszubildenden aufgrund der Komplexität der Ausbildungsinhalte über die mittlere Reife bzw. Abitur verfügen.
Wichtiger als die formalen Kriterien wie die Schulbildung sind aber die persönlichen Eigenschaften, die der Auszubildende* mitbringt. Er sollte in der Lage sein, eine Ausbildung über die gesamte Laufzeit mit abschließender Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer absolvieren zu können. Offenheit, Spaß am Umgang mit Menschen, Einfühlungsvermögen, ein sicheres Auftreten und ein Talent in Sachen Zeitmanagement runden das Anforderungsprofil ab. Dagegen sollten beispielsweise Herkunft, Geschlecht und Behinderung kein Hinderungsgrund für eine Einstellung sein.
Über diese Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen der Ausbildung sollten Personaldienstleister potenzielle Auszubildende transparent schon beim Vorstellungsgespräch informieren. Stimmt das Ausbildungsangebot mit den Erwartungen der Ausbildungsinteressenten überein, sollte dem Zusammenfinden beider Seiten nichts mehr im Wege stehen.
*Zur besseren Lesbarkeit wird nur das Maskulinum verwandt – damit soll keinerlei Präferenz ausgedrückt werden, es sind ausdrücklich alle Geschlechter gemeint.
3. Anforderungen an den Ausbildungsstandort
Auch die Wahl des Standorts, an dem die Ausbildung stattfinden soll, spielt eine wichtige Rolle, um die Rahmenbedingungen für die Ausbildung und die richtigen Lern- und Ausbildungsprozesse vor Ort sicherzustellen. Folgende Aspekte sind dabei zu beachten:
- Der betriebliche Ausbildungsstandort hat eine entsprechende Größe, um die Kernaufgaben entsprechend Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan erfüllen zu können.
- Der betriebliche Ausbildungsstandort ist mit einer ausreichenden Anzahl von internen Mitarbeitern besetzt, so dass die Zahl der beschäftigten Fachkräfte im Betrieb in angemessenem Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden steht.
- Die Erreichbarkeit des betrieblichen Ausbildungsstandorts ist für den Auszubildenden möglichst während der gesamten Ausbildungsdauer zu gewährleisten.
- Die zuständige Berufsschule für den Ausbildungsberuf sollte für die Auszubildenden gut erreichbar sein, wenn der Unterricht tageweise stattfindet. Andernfalls sollte für eine auswärtige Unterbringung zum Besuch der Berufsschule gesorgt werden.
- Der betriebliche Arbeitsplatz der Auszubildenden ist vollwertig, entsprechend ausgestattet und bietet den Auszubildenden möglichst auch Zugang zu modernen Technologien, damit sie in Zeiten der Digitalisierung mithalten können.
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