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Die Qualitätsstandards guter Ausbildung in der Zeitarbeit (auch: GVP-Qualitätsstandards Ausbildung, Ausbildungsstandards Zeitarbeit) sind eine verbindliche Selbstverpflichtung für Mitgliedsunternehmen des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e. V. (GVP), die über die gesetzlichen Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) hinausgeht. In fünf Artikeln definieren sie Kriterien für eine hochwertige duale Berufsausbildung in der Personaldienstleistungsbranche – insbesondere für den Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufleute (PDK), aber auch für andere Ausbildungsgänge wie Kaufleute für Büromanagement.
Die Qualitätsstandards wurden vom GVP entwickelt, um eine einheitlich hohe Ausbildungsqualität in der Personaldienstleistungsbranche sicherzustellen. Der GVP hat dabei bewusst den dualen Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungskaufleute (PDK) in den Fokus gerückt: Unter den mehr als 300 anerkannten Ausbildungsberufen in Deutschland ist die PDK-Ausbildung die einzige duale Ausbildung im Bereich Personal. Mehr als ein Viertel der Auszubildenden absolviert sie außerhalb der Personaldienstleistungsbranche, etwa in Personalabteilungen von Unternehmen anderer Branchen.
Die Standards umfassen fünf aufeinander aufbauende Kernpunkte. Artikel 1 regelt die Auswahl der Auszubildenden und stellt die persönlichen Eigenschaften der Bewerber über formale Schulabschlüsse; die Auswahl erfolgt diskriminierungsfrei. Artikel 2 formuliert Anforderungen an die Ausbilder, die den Ausbildereignungsschein (ADA-Schein) nach der AEVO sowie mindestens drei, möglichst fünf Jahre Berufserfahrung mitbringen und sich regelmäßig fortbilden. Artikel 3 beschreibt Anforderungen an den Ausbildungsstandort – etwa ausreichende personelle Besetzung, gute Erreichbarkeit und einen vollwertig ausgestatteten Arbeitsplatz. Artikel 4 verlangt Transparenz über Entwicklungsperspektiven, inklusive des Ziels eines Übernahmeangebots nach erfolgreichem Abschluss sowie der Information über Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Artikel 5 sichert die Qualität der Ausbildung durch professionelles Onboarding, einen verbindlichen Ausbildungszeitplan, regelmäßige Feedbackgespräche und eine Ausbildungsvergütung mindestens in Höhe der aktuellen GVP-Empfehlung. Grundvoraussetzung ist, dass Auszubildende nicht als volle Arbeitskraft eingesetzt werden.
Die Qualitätsstandards sind Teil eines Systems von insgesamt sechs verbandseigenen Qualitätsstandards, mit denen der GVP in verschiedenen Einsatzfeldern der Zeitarbeit, der Personalvermittlung und der Personalentwicklung Maßstäbe über die gesetzlichen Vorgaben hinaus setzt. Die Selbstverpflichtung erfolgt durch textliche Erklärung gegenüber dem GVP. Unterzeichnende Mitglieder dürfen eine digitale Vignette führen, die sie öffentlich als Anwender des Standards ausweist. Die Einhaltung ist bindender Teil des GVP-Verhaltens- und Ethik-Kodex; bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen kann die Führung der Vignette nach den satzungsmäßigen Sanktionsmöglichkeiten zeitweise untersagt werden.
Die Qualitätsstandards guter Ausbildung in der Zeitarbeit sind ein freiwilliges Regelwerk des Gesamtverbandes der Personaldienstleister e. V. (GVP) für die Ausbildung zur Personaldienstleistungskauffrau bzw. zum Personaldienstleistungskaufmann (PDK). Sie legen in fünf Bereichen Anforderungen für eine hochwertige Berufsausbildung fest, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen: Auswahl der Auszubildenden, Qualifikation der Ausbilder, Ausbildungsstandort, Entwicklungsperspektiven sowie Qualitätssicherung. GVP-Mitgliedsunternehmen können sich schriftlich zu ihrer Einhaltung verpflichten.
Nein. Für alle GVP-Mitglieder gilt der Verhaltens- und Ethik-Kodex. Die Qualitätsstandards guter Ausbildung in der Zeitarbeit gehen darüber hinaus und sind eine freiwillige Selbstverpflichtung. Mitgliedsunternehmen, die sich schriftlich zu ihrer Einhaltung verpflichten, sind verbindlich an die Standards gebunden. Diese werden dann Teil des Verhaltens- und Ethik-Kodex. Verstöße prüft und sanktioniert die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle des GVP.
Der zentrale Ausbildungsberuf in der Branche ist der bzw. die Personaldienstleistungskaufmann/-frau (PDK). Es ist unter mehr als 300 anerkannten Ausbildungsberufen der einzige duale Ausbildungsberuf im Bereich Personal. Daneben bilden Personaldienstleister beispielsweise auch Kaufleute für Büromanagement aus. Für beide Ausbildungsgänge gelten die GVP-Qualitätsstandards.
Nein. Die GVP-Qualitätsstandards legen ausdrücklich fest, dass Auszubildende nicht als volle Arbeitskraft eingesetzt werden dürfen. Ihnen werden nur Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen. Die Ausbildung findet im Betrieb des Personaldienstleisters selbst statt – nicht in Kundenunternehmen (Entleihern).
Die Qualitätsstandards sehen vor, dass Unterzeichner-Unternehmen eine Ausbildungsvergütung mindestens in Höhe der aktuellen GVP-Empfehlung zahlen. Die konkreten Beträge werden jährlich vom GVP aktualisiert und gelten für alle Ausbildungsjahre. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz.
GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) | Personaldienstleistung | Personaldienstleistungskaufmann/-frau (PDK) | Verhaltens- und Ethik-Kodex | Zeitarbeit
Stand: Juli 2026
Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP)
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