Wir unterstützen unsere Mitglieder bei ihren vielfältigen Aufgaben durch Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Denn in Zeiten wie den heutigen, in denen Märkte, aber auch die Gesellschaft ständig wandelnden Bedingungen ausgesetzt und Entwicklungen schwer planbar sind, wird Aus- und Weiterbildung zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Und nur wer gutes Personal in der notwendigen Anzahl, am rechten Ort, zum richtigen Zeitpunkt für sich gewinnen kann, sichert sich einen entscheidenden Vorsprung am Markt.
BAP-Hauptgeschäftsführer
Infoportal
Personaldienstleister sind für ihre Kunden bei den täglichen Herausforderungen ein wichtiger Partner. Denn sie stellen längst schon nicht mehr nur Personal auf Zeit zur Verfügung, vermitteln neue Mitarbeiter oder unterstützen bei der Personalgewinnung, -bindung und -führung, sondern werden zum Personalentwickler für ihre Kunden. Dazu gehört auch, dass Personaldienstleister die Weiterqualifizierung von Mitarbeitern für ihre Kunden übernehmen.
Zu den Zielgruppen gehören internes Personal ebenso wie Zeitarbeitskräfte. Als Beispiele für erfolgreich ins Leben gerufene Maßnahmen sind das 3-Stufen-Qualifizierungsmodell und dessen Herzstück – die eLearning-Plattform "ZetQ" – für ungelernte Zeitarbeitskräfte zu nennen oder die Ausbildung zu Personaldienstleistungskaufleuten (PDK), die die Verbände BAP und iGZ gemeinsam ins Leben gerufen haben. Zahlreiche Präsenz- und Online-Seminare für interne Mitarbeiter zu den Themen Recht und Tarif, Vertrieb, Personalwesen inklusive Recruiting sowie andere Themen finden bei der vom BAP gegründeten BAP – Bundesakademie für Personaldienstleistungen GmbH, kurz BAP Akademie genannt, statt.
Für Personaldienstleister, deren Mitarbeiter über einen im Ausland erworbenen Abschluss verfügen, gilt seit dem 01.04.2012 das Anerkennungsgesetz. Seitdem haben alle Personen, die über einen im Ausland erworbenen Bildungsabschluss verfügen, Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation zu einem deutschen Bildungsabschluss. Da das Verfahren kompliziert ist, bietet der BAP unter der Rubrik "Anerkennungsgesetz" einen übersichtlichen und strukturierten Überblick.
Termine
10
Okt
|
Online-Seminar
|
|
11
Okt
|
Online-Seminar
|
|
12
Okt
|
Online-Seminar
|
|
17
Okt
|
Online-Seminar
|
Unsere Publikationen
-
BAP | Der Personaldienstleister
01/2023
-
BAP | Personaldienstleister
03/2019
-
BAP | Personaldienstleister
02/2019
-
Die vollständigen Publikationen finden Sie im Onlineshop der BAP Akademie.
Ihr Kontakt
- Dr. Anja ClarenbachLeiterin Abteilung Grundsatz – Politik, Bildung | Mitglied der Geschäftsleitung
Themenfelder
-
- Zeitarbeit
- AÜG
- Arbeitsmarktintegration
- Weiterbildung
- Praxistest Zeitarbeit
- Tarifvertrag
- Personaldienstleistungen
- Geflüchtete
- Bundesagentur für Arbeit
- Pflege
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Politik
- Kurzarbeit
- Arbeitsmarkt
- Equal Pay
- VBG
- Entgelt
- Ausbildung
- Analyse
- Corona
- Presse
- Newsletter
- Fakt ist ...
- Fachkräfteeinwanderung
- Fachkräfte
-
- Recht
- AÜG
- Mustervorlagen
- Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Arbeits- & Gesundheitsschutz
- Rundschreiben
- VBG
- Arbeitsrecht
- Höchstüberlassungsdauer
- Equal Pay
- Arbeitnehmerentsendung
- Gesetz
- Kurzarbeit
- Arbeitnehmer
- Zeitarbeit
- Tarifvertrag
- Lohnuntergrenze
- Corona
- Corona-Prämie
- Arbeitgeber
- Presse
- Newsletter
- Personalvermittlung
- Pflege
- Rechtsprechung
- Fachkräfteeinwanderung
- Fachkräfte
-
- BAP
- Der Verband
- Mitgliedschaft
- Presse
- Arbeitgebertag Zeitarbeit
- Fachkonferenz
- Karriere
- Partner
- Internationales
- Regionen
- Politik
- Europa
- Zeitarbeit
- Job-Navigator
- Personaldienstleistung
- Europäischer Gerichtshof (EuGH)
- World Employment Confederation
- World Employment Confederation - Europe
- Virtuelles Event
- Corona
- Newsletter
- Weiterbildung
- Recht
- Pflege
- Fachkräfteeinwanderung
- Fachkräfte
- Tarifverträge
- Verbandsneugründung
-
- Corona
- Finanzhilfen
- SV-Beiträge
- Politik
- Presse
- Newsletter