Die Mitgliedsunternehmen des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) sind sich ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftspolitischen Verantwortung bewusst. Auch deshalb haben sie sich dem Verhaltenskodex des BAP verpflichtet. Der BAP hat Qualitätsstandards für Zeitarbeit in der Pflege, internationale Mobilität in der Zeitarbeit sowie Ausbildung in der Zeitarbeit entwickelt, die grundlegende Kriterien guter Zeitarbeit bei der Beschäftigung von Zeitarbeitskräften und bei der Ausbildung junger Menschen aufzeigen. Die Qualitätsstandards sind Leitlinien des Verbandes.
BAP-Mitglieder können die digitalen Vignetten "Anwender der BAP-Pflegestandards", "Anwender der BAP Standards Internationale Mobilität" und "Anwender der BAP-Ausbildungsstandards" erhalten, sofern sie die jeweiligen Qualitätskriterien erfüllen und deren Einhaltung schriftlich garantieren.