Mitgliedschaft

Tarifverträge, arbeitsrechtliche Bestimmungen, Änderungen am AÜG – um als Personaldienstleister den Überblick über relevante Neuerungen zu behalten, benötigen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Mit der Mitgliedschaft sichern Sie sich zahlreiche Vorteile – gegenüber Ihren Kundenunternehmen, Ihren geschäftlichen Kontakten und Ihren Beschäftigten. Denn die Mitgliedschaft schafft Vertrauen: Nur von der Bundesagentur für Arbeit zugelassene Personaldienstleister mit der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung dürfen Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) werden. Damit verpflichten sich unsere Mitglieder zur Einhaltung unseres Verhaltenskodexes, ein vertrauensbildendes Qualitätsversprechen für alle Beteiligten.

Fairness und Transparenz sind entscheidende Grundlagen des Handelns und bilden die Leitlinie für den Umgang mit Ihren Mitarbeitenden und Kundenunternehmen? Werden Sie Mitglied und profitieren Sie von zusätzlichen Leistungen.

Mitgliedschaft beantragen

Ein Mann sitzt mit Headset vor zwei Monitoren und telefoniert.

Wir helfen bei Ihren Rechtsfragen

Rechtlich gut beraten: Mit uns behalten Sie bei Tarifverträgen, Arbeitsrecht und Änderungen am AÜG den Überblick. Als Mitglied steht Ihnen unsere Rechtsabteilung mit kompetenter und individueller Beratung zur Seite. Gerne beantworten wir Ihre arbeits- und tarifrechtlichen Fragen persönlich im telefonischen Gespräch. Zusätzlich stellen wir Ihnen Musterverträge, Vorlagen und Arbeitshilfen im Mitgliederbereich "BAP+" zur Verfügung.

Schreibblock, Stift und Ausdrucke und ein Tablet mit Graphen liegen auf einem Tisch.

Wir unterstützen Sie in Ihrer täglichen Arbeit

Alle relevanten Informationen für die Personaldienstleistungsbranche direkt in Ihr E-Mail-Postfach: Mit unserem Infodienst für Mitglieder halten wir Sie unter anderem zu Arbeits- und Tarifrecht auf dem Laufenden. In exklusiven Analysen ordnen wir aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklungen und wichtige Trends für Sie ein. Zusätzlich bieten wir kurzfristige Info-Webinare als Unterstützung für Ihre Unternehmenspraxis.

Eine Frau hält die gedruckte Broschüre mit den Tarifverträgen in den Händen.

Wir setzen uns für Ihre Interessen ein

Als aktiver Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit verhandeln wir Ihre wichtigste Arbeitsgrundlage: die Tarifverträge. Gegenüber politischen Entscheidungsträgern vertreten wir fortlaufend Ihre Anliegen und stehen außerdem im direkten Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit. Wir beziehen Stellung für die Branche und tragen relevante Themen in die wichtigsten meinungsbildenden Organisationen wie die BDA auf nationaler und die "World Employment Confederation" auf internationaler Ebene.

Personen sitzen nebeneinander und tippen auf Tablets und Laptops.

Wir fördern Ihre Personalentwicklung

Das Weiterbildungsangebot der BAP-Akademie befähigt Sie und Ihre Mitarbeitenden, den sich ständig ändernden Anforderungen der Arbeitswelt professionell und kompetent zu begegnen. Als Mitglied erhalten Sie vergünstigten Zugang zum vielseitigen Seminarangebot. Auch die Weiterbildung von Zeitarbeitskräften ist uns ein Anliegen: Mit dem 3-Stufen-Qualifzierungsmodell und unserer eLearning-Plattform ZetQ können Ungelernte einen anerkannten Berufsabschluss als Fachkraft erlangen.

Im Vordergrund geben sich zwei Personen die Hand, im Hintergrund steht eine Gruppe und redet.

Wir vernetzen Sie

Auf unseren Veranstaltungen nehmen Sie nicht nur wissenswerte und inspirierende Inhalte mit – Sie kommen auch mit anderen aus der Branche ins Gespräch und knüpfen wertvolle Kontakte. Ein weiterer Bonus für unsere Mitglieder: Auf unserer digitalen Fördermitglieder-Plattform finden Sie attraktive Sonderkonditionen für Software, Beratung und Coaching. Auch in den sozialen Netzwerken setzen wir uns für den Austausch in der Community und das Image der Branche ein.

Eine Hand die mit einem Stift auf einem Klemmbrett Haken setzt.

Wir stehen für Qualität

Als BAP-Mitglied verpflichten Sie sich, unseren Verhaltenskodex einzuhalten. Das heißt, Sie betrachten Fairness und Transparenz als Grundlage Ihres unternehmerischen Handelns. Bei Beschäftigten, Kundenunternehmen und Jobsuchenden gilt Ihre Mitgliedschaft somit als eindeutiges Qualitätsmerkmal. Außerdem haben wir für die Bereiche Pflege, internationale Mobilität sowie Ausbildung eigene Qualitätsstandards entwickelt. Sofern Sie deren Einhaltung schriftlich garantieren, können Sie eine entsprechende Vignette erhalten.

Ihr Weg zur BAP-Mitgliedschaft

Um bei uns Mitglied zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Sie können versichern, dass Sie einen einwandfreien Ruf hinsichtlich Ihres Geschäftsgebarens genießen.

  • Sie besitzen eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit.

  • Sie sind bereit uns über eine Auskunftei Auskunft zu geben.

  • Sie erkennen unsere Satzung und unseren Verhaltenskodex an.

Ihre Mitgliedschaft können Sie unkompliziert online beantragen. Dazu benötigen wir, neben einigen Angaben zu Ihrem Unternehmen, folgende Dokumente von Ihnen:

Als Mitglied leisten Sie einen jährlichen Beitrag. Wie hoch dieser ist, entnehmen Sie unserer Beitragsordnung:

Sie haben noch Fragen zur Mitgliedschaft?

Gerne schicken wir Ihnen weitere Informationen zu, digital oder per Post.

Wenden Sie sich dafür direkt an:

  • Christin Kupplich
    Mitgliederverwaltung | +4930206098-20