Tarifverträge, arbeitsrechtliche Bestimmungen, Änderungen am AÜG – um als Personaldienstleister den Überblick über relevante Neuerungen zu behalten, benötigen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Mit der Mitgliedschaft im Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) sichern Sie sich zahlreiche Vorteile – gegenüber Ihren Kundenunternehmen, Ihren geschäftlichen Kontakten und Ihren Beschäftigten.
Hinweis: Mit der Eintragung der Verschmelzung auf den GVP am 1. Dezember 2023 sind der BAP und der iGZ als Verbände erloschen. Wenn Sie Mitglied im GVP werden möchten, beantragen Sie ab Januar 2024 beantragen Ihre Mitgliedschaft direkt auf der neuen GVP-Website, die ebenfalls im Januar online geht. Bis zu dieser technischen Umstellung können Sie Ihren Antrag über die Website des Vorgängerverbandes iGZ stellen. Informationen zur Mitgliedschaft im Zusammenhang mit der Verschmelzung von BAP und iGZ auf den neuen Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. finden Sie in den FAQ zur Verbandsneugündung.
Verbandssatzung und Beitragsordnung
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GVP-Satzung
Stand: Dezember 2023
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GVP-Beitragsordnung
Stand: Dezember 2023
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Sie haben noch Fragen zur Mitgliedschaft?
Gerne können Sie sich telefonisch unter 030 206098-0 oder per E-Mail an mitgliederservice@personaldienstleister.de an uns wenden.