19.07.2022 | Zwischenstand im Vorlageverfahren beim Europäischen Gerichtshof zum "Gesamtschutz der Zeitarbeitnehmer"

Mit dem Rundschreiben BAP Recht vom 17.12.2020 haben wir über das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu einem beim BAG unter dem Aktenzeichen BAG 5 AZR 143/19 geführten Rechtsstreit berichtet, in dem die Klägerin Equal Pay Ansprüche gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber, einem Zeitarbeitsunternehmen, geltend macht. Das BAG hatte das Verfahren mit Beschluss vom 16.12.2020 ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Klärung europarechtlicher Vorfragen vorgelegt, die insbesondere die Vereinbarkeit der nationalen Regelungen zur Abweichung vom "Gleichstellungsgrundsatz" durch Tarifvertrag mit den unionsrechtlichen Vorgaben nach der Richtlinie 2008/104/EG (sog. Zeitarbeitsrichtlinie) betreffen. Beim EuGH wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen C-311/21 geführt. Nachdem beim EuGH am 05.05.2022 eine mündliche Verhandlung zu diesem Verfahren stattfand, hat der Generalanwalt, Anthony Collins, am vergangenen Donnerstag seine Schlussanträge gestellt, die hier abgerufen werden können.

Foto: Gerichtshof der Europäischen Union