
Sachsen-Anhalt will Unternehmen, die eine 20-Prozent-Quote von Zeitarbeitnehmern überschreiten, künftig von der öffentlichen Investitionsförderung ausschließen. Zudem werden bei der Förderung von neu geschaffenen Arbeitsplätzen Zeitarbeitnehmer überhaupt nicht mehr berücksichtigt. Dies sieht eine gestern vorgestellte Neuordnung der Investitionsförderung ab 1. Februar 2012 vor.
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), Thomas Hetz, kritisiert das zweifelhafte Vorhaben der Landesregierung scharf: "Damit werden Unternehmen, die reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Form von Zeitarbeitnehmern einsetzen, diskriminiert und im Wettbewerb benachteiligt. Sachsen-Anhalt möchte mit diesem Schritt angeblich die 'Sozialstandards' befördern - doch hinter Zeitarbeit stehen gerade vollwertige und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Sie unterliegen vollständig dem allgemeinen Arbeitsrecht und sind in der Regel unbefristet.
Auch die von der Landesregierung ins Feld geführte 'Einhaltung tariflicher Standard' ist bei uns – wie in keiner zweiten Branche – zu fast 100 Prozent gegeben. Nahezu alle Zeitarbeitnehmer arbeiten nach Tarif, schätzungsweise 75 Prozent sogar nach einem DGB-Tarif. Alle Qualitätsmerkmale von Arbeitsverhältnissen, die das Bundesland fördern möchte, bietet die Zeitarbeit also. Dass nun ausgerechnet eine CDU-Wirtschaftsministerin den Wachstumsmotor Zeitarbeit bekämpft, ist höchst sonderbar."
Hetz weiter: "Dieser Schritt ist aus unserer Sicht rechtlich nicht haltbar. Zudem steht die Entscheidung im Widerspruch zur EU-Zeitarbeitsrichtlinie, die in der Zeitarbeit eine erwünschte Form der Flexibilisierung sieht und die nationalen Gesetzgeber sogar auffordert, ungerechtfer-tigte Restriktionen der Branche aufzuheben oder gar nicht erst einzuführen. Unternehmen, deren Förderantrag aus diesem Grund abgelehnt wird, sollten dagegen vorgehen."
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