16.07.2020 | Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Fachkräfte

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++ BAP setzt sich weiterhin für Öffnung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für die Zeitarbeit ein ++

Die Gewinnung und der Einsatz von Fachkräften aus Drittstaaten werden für die Unternehmen in Deutschland in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels immer wichtiger. Dabei sind sie auf einen zügigen und unbürokratischen Personalaustausch angewiesen. Doch die Vielzahl von Aufenthaltstiteln erschwert es den Unternehmen oftmals, den Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und Anforderungen zu behalten.

Broschüre von BDA und Gesamtmetall informiert kompakt über Zuwanderungsmöglichkeiten

Eine hilfreiche Unterstützung bei der Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten bietet nun die neu erschienene Broschüre "Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Fachkräfte" der Arbeitgeberverbände BDA und Gesamtmetall. Diese erläutert kompakt und praxisnah die wichtigsten Verfahrensschritte und die Zuwanderungsmöglichkeiten von Drittstaatsangehörigen nach Qualifikationsniveau. Entscheidend sind dabei die Voraussetzungen der jeweiligen Aufenthaltstitel, deren Dauer und die Möglichkeit einer Verlängerung sowie Regelungen des Familiennachzugs.

Von entscheidender Bedeutung ist dabei das am 1. März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Dadurch können Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, in entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten. Seitdem entfällt die Beschränkung auf besonders vom Fachkräftemangel betroffene Engpassberufe und zudem auch die sogenannte Vorrangprüfung, ob zunächst Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle infrage kommen.

Verbot für die Zeitarbeit im Fachkräfteeinwanderungsgesetz muss fallen

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat jedoch eine immense Schwachstelle: Es schließt die Zeitarbeitsbranche bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten aus, da das Aufenthaltsgesetz (§40) der Zeitarbeit die Rekrutierung von Personen aus Nicht-EU-Ländern weiterhin verbietet. BAP-Präsident Sebastian Lazay macht deutlich: "Dies ist angesichts des immer eklatanteren Fachkräftemangels und des digitalen Wandels kurzsichtig, denn die Erfahrung und Expertise der Personaldienstleister könnten kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, geeignete Fachkräfte außerhalb der EU zu rekrutieren. Um Personalengpässe zu vermeiden, muss das Verbot für die Zeitarbeit im Fachkräfteeinwanderungsgesetz fallen und die entsprechende Sonderbestimmung im Aufenthaltsgesetz gestrichen werden."

Zusätzlich haben die Zeitarbeitsunternehmen bereits bewiesen, dass sie die Integrationsdienstleister schlechthin sind, da die Personaldienstleister mit Abstand die meisten Geflüchteten einstellen. Zwischen November 2018 und Oktober 2019 beendeten 110.700 Menschen aus den Hauptherkunftsländern der Schutzsuchenden ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. 37.200, also mehr als ein Drittel, fanden dabei eine Arbeit bei einem Personaldienstleister.

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