Zeitarbeitsverbände fusionieren

Die Zeitarbeit bündelt ihre Kräfte: Die beiden großen Branchenverbände, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) und Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA), schließen sich zum "Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister" (BAP) zusammen. Das haben die Verbandsmitglieder heute in jeweils getrennten Mitgliederversammlungen von AMP und BZA in Berlin beschlossen. In beiden Sitzungen haben die Mitglieder mit großer Mehrheit für diese Entscheidung votiert.

Mit dem neuen Verband verstärkt die Branche ihre Schlagkraft: Der BAP hat 1.852 Mitglieder, nahezu ausschließlich Zeitarbeitsunternehmen. Zu ihnen gehören 3.692 Niederlassungen, was rund 80 Prozent aller deutschen Niederlassungen von Zeitarbeitsunternehmen entspricht. Weit mehr als die Hälfte aller Zeitarbeitnehmer in Deutschland werden damit von dem Verband erfasst.

Präsident des neuen Verbands ist der Hamburger Unternehmer und BZA-Präsident Volker Enkerts. Der Präsident des AMP, Peter Mumme, und die Vize-Präsidenten beider Verbände, sind die neuen Vize-Präsidenten des BAP. Juristisch gesehen werden der AMP und der BZA mit dem BAP verschmelzen.

BAP-Präsident Enkerts erklärte zur heutigen Entscheidung: "Hauptziel der Fusion ist eine noch stärkere und zielgerichtete Interessenvertretung der Branche. Angesichts zunehmender Gewerkschaftsattacken und einer unwägbaren politischen Lage ist eine starke Lobbyorganisation gefragt. Ein separat aufgestellter Verband wird die kommenden Aufgaben nicht zufriedenstellend lösen können."

Enkerts weiter: "Viele politische Interessen und Ziele der beiden fusionierenden Verbände sind identisch. Seit Jahren arbeiten AMP und BZA vertrauensvoll zusammen, auch bei wichtigen politischen Fragen oder dem Thema Bildung. Auch die Zeiten unterschiedlicher Tarifentgelte sind längst vorbei: Die AMP- und BZA-Entgelte bewegen sich auf dem gleichen Niveau. Es ist also folgerichtig und logisch, dass wir fusionieren – auch, um die Zersplitterung der Branche endlich zu beenden." Die Tarifverträge Zeitarbeit des BZA und der DGB-Tarifgemeinschaft sowie die Tarifverträge des AMP mit dem CGB sind auch nach der Fusion zum BAP vollumfänglich gültig. Der BAP als Gesamtrechtsnachfolger übernimmt alle Rechte, Pflichten und Verträge. An den Tarifverträgen, an deren Inhalten und Gültigkeit, ändert sich also nichts. Der BAP bekennt sich zur Sozial partnerschaft und ist damit Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und der CGB-Gewerkschaften. Dadurch sorgt der BAP für eine ausgeglichene Tarifpolitik.

Der BAP ist als einziger Zeitarbeitsverband flächendeckend in Deutschland organisiert und ist ein Spiegelbild der Branche: 95 Prozent der 1.852 BAP-Mitglieder sind kleine und mittelständische Firmen. Zudem sind die meisten großen oder internationalen Unternehmen Mitglied im BAP. Als einziger deutscher Verband der Zeitarbeit hat der BAP seine Geschäftsstelle im politischen Berlin. Zudem wird der BAP, wie bislang der BZA, Mitglied in den europäischen und weltweiten Dachverbänden Eurociett und Ciett sein. Wie AMP und BZA ist der Verband in der BDA vertreten.

Erstellt: Uhr