25.06.2020 | Zeitarbeit in Frankfreich mit historischem Rückgang

BAP-Publikation Zeitarbeit in Europa

++ Zeitarbeitsmodelle im Vergleich – Arbeitgeberprinzip in Deutschland sichert hohen Schutz für Zeitarbeitnehmer ++

Wie die französische Statistikbehörde Insee in der vergangenen Woche meldete, verzeichnete die Zeitarbeit in Frankreich im ersten Quartal 2020 aufgrund der Coronakrise einen historischen Rückgang. Ende März 2020 waren 469.700 Zeitarbeitnehmer beschäftigt. Das sind 318.100 weniger (-40 Prozent) im Vergleich zum Jahresende 2019. Während der Wirtschaftskrise 2008-2009 waren die Rückgänge in der Zeitarbeit (-13,9 Prozent in Q4/2008 und -13 Prozent in Q1/2009) deutlich abgeschwächter, berichtet Insee.

Auch die deutsche Zeitarbeitsbranche leidet unter der derzeitigen Krise, was die BAP-Mitgliederumfrage deutlich zeigt. Allerdings ist Vorsicht geboten beim direkten Vergleich beider Länder in Bezug auf Zeitarbeit. Zum einen unterscheiden sich die jeweiligen Arbeitsmarktzahlen in ihrer Zusammensetzung und Erhebung und zum anderen finden verschiedene Zeitarbeitsmodelle in Frankreich und Deutschland Anwendung.

Französisches Agenturprinzip vs. deutsches Arbeitgeberprinzip

Die meisten EU-Mitgliedsstaaten, so auch Frankreich, orientieren sich am sogenannten Agenturprinzip. Beim Agenturprinzip übernimmt das Zeitarbeitsunternehmen die Rolle einer Vermittlungsagentur zwischen Menschen auf der Suche nach Arbeit und Kundenbetrieben mit Personalbedarf. Zwar gibt es auch hier einen Vertrag zwischen Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleister, aber dieser muss in Frankreich beispielsweise immer zwingend auf die Länge des Einsatzes im Kundenbetrieb befristet werden (Synchronisationsgebot).

In Deutschland wird für die Zeitarbeit das so genannte Arbeitgeberprinzip angewendet, das einen hohen Schutz für die Arbeitnehmer bedeutet. Das Zeitarbeitsunternehmen hat entsprechend alle Pflichten eines Arbeitgebers und trägt das volle Beschäftigungsrisiko. Anders als beispielsweise im französischen System, in dem der Zeitarbeitnehmer arbeitslos ist, sobald sein Einsatz beim Kundenunternehmen beendet ist, sind die Zeitarbeitnehmer in Deutschland auch nach Beendigung des Einsatzes im Kundenbetrieb weiterhin bei ihrem Personaldienstleister beschäftigt.

Welche Rahmenbedingungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten für die Zeitarbeit gelten, können Sie unserer Publikation "Zeitarbeit in Europa" entnehmen. Diese finden Sie unter "Sonderpublikationen" in unserem Onlineshop.

Personaldienstleister in Deutschland nutzen Kurzarbeit

Auch wenn die Einsätze seitens der Kundenunternehmen ausbleiben, sind Zeitarbeitskräfte in Deutschland weiterhin beim Personaldienstleister beschäftigt (siehe Arbeitgeberprinzip). Wenig überraschend ist daher, dass durch die Öffnung der Kurzarbeit auch für die Zeitarbeitsbranche Personaldienstleister dieses Instrument intensiv genutzt haben. Laut ifo-Institut haben 83 Prozent der Personaldienstleister Kurzarbeit angemeldet. BAP-Präsident Sebastian Lazay wertet das in seinem Interview mit der Funke Mediengruppe als gutes Zeichen. "Die Unternehmen hielten durch die Kurzarbeit an ihren Mitarbeitern fest", so Lazay.

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