Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und beitragsfreie Prämien bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 3.000 Euro zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise gewähren – die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
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