
++ Ausländische Fachkräfte überproportional in der Zeitarbeit beschäftigt. ++
Neuesten Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes zur Folge ist die Zahl der Anträge auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erneut gestiegen. 33.120 Menschen haben im Jahr 2019 die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragt. Fast die Hälfte der Anträge kam von Pflegekräften. Die Anträge sind damit im Vergleich zu 2018 um 13,4 Prozent gestiegen.
Das Anerkennungsgesetz wirkt und ermöglicht qualifizierten Fachkräften mit ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten.
Bundesministerin für Bildung und Forschung
Die Wirkung der Anerkennungsverfahren zeigt sich auch anhand der Statistik: Bei 50,2 Prozent der beschiedenen Verfahren in 2019 wurde eine volle Gleichwertigkeit festgestellt. In nur 2,6 Prozent der Bescheide konnte keine Gleichwertigkeit anerkannt werden. Der übrige Anteil entfiel auf eine teilweise Gleichwertigkeit. Weitere Informationen zum Anerkennungsgesetz und zu dem Verfahren können Sie unserer Themenseite entnehmen.
Anerkennungsverfahren: Personaldienstleister helfen beim bürokratischen Aufwand
Der Anteil von Ausländern bei allen Beschäftigten beträgt laut Bundesagentur für Arbeit (BA) 12,5 Prozent (Stichtag 31.12.2019), wohingegen der Anteil in der Zeitarbeit mit 36,8 Prozent wesentlich höher liegt. Die Integrationsleistung der Personaldienstleister zeigt sich auch bei den Beschäftigungsaufnahmen von Geflüchteten: Circa ein Drittel der Schutzsuchenden aus den Hauptherkunftsländern beendeten laut BA im Jahr 2019 ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichten Beschäftigung in der Zeitarbeit.
Die Zahlen belegen, dass überdurchschnittlich viele Ausländer in der Zeitarbeit beschäftigt sind. Personaldienstleister sind daher auch verstärkt mit dem Thema Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen konfrontiert. Ihre Integrationsleistung besteht auch darin, ihren Arbeitnehmern beim hohen bürokratischen Aufwand, der mit dem Anerkennungsverfahren einhergeht, helfend zur Seite zu stehen. Davon profitieren neben den ausländischen Beschäftigten auch die Kunden- und Einsatzunternehmen, die sich auf neue Fachkräfte freuen können.
Foto: Anja Karliczek | © BMBF/Laurence Chaperon
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