++ Neue Übersicht der Bundesagentur für Arbeit gibt 10 wichtige Tipps für die Anmeldung ++
In Folge der Corona-Pandemie haben mittlerweile bereits über 750.000 deutsche Unternehmen Kurzarbeit für über 10 Millionen Arbeitnehmer beantragt. Rund 90 Prozent der Unternehmen mussten sich dabei zum ersten Mal mit dem Verfahren und der Abrechnung auseinandersetzen, so dass es häufig zu Fehlern beim Stellen der entsprechenden Anträge kam.
Die Bundesagentur für Arbeit hat nun eine Auflistung von 10 hilfreichen Tipps bei der Anmeldung von KUG veröffentlicht, die beachtet werden sollten, um das KUG zeitnah zu beziehen und Rückforderungen zu vermeiden. So sollte u.a. darauf geachtet werden sämtliche Vordrucke des Antrags auszufüllen, die Bankverbindung anzugeben, Feiertage und Urlaubstage nicht mit einzurechnen, den laufenden Monat nicht mit abzurechnen und Berufsschulzeiten für Azubis außen vor zu lassen.
Wichtige Informationen rund um die Beantragung des KUG sowie zahlreiche weitere Praxistipps für Unternehmer der Zeitarbeitsbranche zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise finden Sie auch auf der fortlaufend aktualisierten Themenseite des BAP hierzu.
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