Über ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 18. März 2021 haben Bund und Länder liquiditätsschonende steuerliche Maßnahmen verlängert. Das betrifft die erleichterten Stundungsmöglichkeiten, die vereinfachte Kürzung von Vorauszahlungen sowie den Aufschub von Vollstreckungen. Es geht um Steuern, die von Landesbehörden für den Bund verwaltet werden.
Die Maßnahmen sind auf von der Corona-Krise nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige begrenzt. Diese Verhältnisse müssen dargelegt werden.
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Bild von Capri23auto auf Pixabay
Erstellt: Uhr