Zum 1. August 2022 treten wesentliche Gesetzesänderungen aufgrund der Umsetzung der "Richtline (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union" in Kraft. Diese sog. "Arbeitsbedingungenrichtlinie", die die bereits bestehende Nachweisrichtlinie (Richtlinie 91/533/EWG vom 14. Oktober 2019) ablöst, verfolgt unter anderem das Ziel einer einheitlichen Unterrichtung der Arbeitnehmer über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses innerhalb der EU. Sie erweitert im Vergleich zur bisherigen Nachweisrichtlinie den Katalog der arbeitgeberseitigen Informationspflichten und führt zusätzliche Arbeitnehmerschutzbestimmungen ein.
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