Aufgrund einiger Anfragen von Mitgliedern möchten wir Sie nachfolgend kurz über das Verständnis der tarifvertraglichen Regelung zum automatischen Wechsel der Entgeltgruppen von EG 3 in EG 4 informieren. Mitarbeiter, die seit mindestens einem Jahr in der Entgeltgruppe 3 betriebszugehörig sind, werden laut der tarifvertraglichen Regelung frühestens zum 01.01.2015 in die Entgeltgruppe 4 höher gestuft und entlohnt, sofern sie bereits am 01.01.2014 in der EG 3 betriebszugehörig waren.
BAP und iGZ haben dazu intensiv diskutiert und sich auf eine einheitliche Linie verständigt.
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