
Zu den Äußerungen des Geschäftsführers der IG Metall Velbert, Hakan Civelek, in der Print-Ausgabe der Westdeutschen Allgemeinen (WAZ) vom 10. Mai 2019 erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP):
"Die Ahnungslosigkeit von Herrn Civelek ist erschreckend. Da behauptet er doch glatt, dass auch die Zeitarbeit dem gesetzlichen Mindestlohn unterliege - und weiß offensichtlich überhaupt nicht, dass es für die Branche eine eigene Lohnuntergrenze gibt. Diese ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt und liegt mitnichten bei 9,19 Euro, sondern bei 9,79 Euro im Westen und bei 9,49 Euro im Osten.
Wer sich so wenig mit den Rahmenbedingungen der Zeitarbeit in Deutschland auskennt, sollte sich nicht ausgerechnet den Medien auch noch als Experte andienen. Die Faktenlage kennt Herr Civelek jedenfalls nicht, sodass seine Äußerungen über die Zeitarbeit insgesamt beim besten Willen nicht ernst genommen werden können."
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