23.05.2022 | Viertes Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

Der Bundestag hat am 19. Mai 2022 mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Unionsfraktion das 4. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise auf Basis einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses verabschiedet. Die Maßnahmen gehen in einigen Punkten spürbar weiter als von der Bundesregierung vorgeschlagen.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

Das vierte Corona-Steuerhilfegesetz regelt im Wesentlichen folgende Gegenstände:
 

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