Der Bundestag hat am 19. Mai 2022 mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Unionsfraktion das 4. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise auf Basis einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses verabschiedet. Die Maßnahmen gehen in einigen Punkten spürbar weiter als von der Bundesregierung vorgeschlagen.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes
Das vierte Corona-Steuerhilfegesetz regelt im Wesentlichen folgende Gegenstände:
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Bild von Capri23auto auf Pixabay