
Nach dem Abschluss neuer Branchenzuschlagstarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie und die Chemische Industrie im Mai diesen Jahres hat die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) – bestehend aus den Verbänden Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) acht weitere Branchenzuschlagstarifverträge mit der jeweils zuständigen Gewerkschaft abgeschlossen.
Damit ist es der VGZ gelungen, innerhalb der tarifvertraglichen Anpassungsfrist von sechs Monaten (seit Inkrafttreten der AÜG-Änderungen am 01.04.2017) alle bisher bestehenden Branchenzuschlagstarifverträge mit Ausnahme des Tarifvertrages über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn) an die neue Rechtslage anzupassen. Mit der für den TV BZ Eisenbahn zuständigen Gewerkschaft EVG wurde vereinbart, die Gültigkeit des Tarifvertrages um drei Monate bis zum 31.12.2017 zu verlängern. Bis zu einem Abschluss eines neuen Branchenzuschlagstarifvertrages gilt der bestehende TV BZ Eisenbahn weiter.
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