Die Vertreterversammlung der VBG hat am 30.06.2016 den ab 01.01.2017 geltenden Gefahrtarif der VBG beschlossen. Das Bundesversicherungsamt (führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung) hat den neuen Gefahrtarif genehmigt.
Die Geltungsdauer des Gefahrtarifs 2011 endet mit Ablauf des Jahres 2016. Der neue Gefahrtarif ab 01.01.2017 ist nicht von vornherein zeitlich begrenzt. Er endet nach der gesetzlichen Geltungsdauer von höchstens sechs Jahren spätestens am 31.12.2022.
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