Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat auf ihrer heutigen Vorstandssitzung beschlossen, den Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung für das Jahr 2011 stabil zu halten. Er beträgt für Pflicht- und freiwillig Versicherte unverändert 4,80 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme. Zeitarbeitsunternehmen sind nach dem Gefahrtarif der VBG der Gefahrtarifstelle 15 zugeteilt, die sich in zwei Untergruppen unterteilt. Dabei umfasst die Gefahrtarifstelle 15.1 Beschäftigte in Dienstleistungsbereichen sowie Stammpersonal, 15.2 Beschäftigte in allen anderen Bereichen. Das Gesamtbeitragsvolumen wurde gesenkt: Die Gefahrtarifstelle 15.1 wurde um 11,36 Prozent ermäßigt, die Gefahrtarifstelle 15.2 um 6,55 Prozent.

Der Beitrag für einen Anteil an den Rentenaltlasten ist auf 0,2044 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme gesunken (–9,92 Prozent).

Durch gesetzliche Veränderungen hinsichtlich des Beitragseinzugs kann es in den nächsten Jahren zu Veränderungen beim Beitragsfuß kommen.

Der Beitragsbescheid der VBG enthält neben dem reinen BG-Beitrag einen gesetzlich vorgegebenen Lastenausgleich und eine Lastenverteilung zwischen den neun Berufsgenossenschaften. Der Beitragssatz zum Lastenausgleich beträgt nun 0,4624 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme (-38,15 Prozent). Die Beitragssätze zur Lastenverteilung nach Entgelten und nach Neurenten betragen 1,6431 Euro bzw. 0,2509 Euro.

Die Mitgliedsunternehmen der VBG erhalten in den nächsten Tagen ihre Beitragsrechnungen für 2011 per Post. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Bestandteilen des Beitragsbescheides stehen Ihnen auf der VBG-Homepage unter http://www.vbg.de zur Verfügung.

Die VBG-Meldung finden Sie hier: www.vbg.de/presse/

Erstellt: Uhr