Die Rechtsabteilung des BAP hat die exklusiv den Mitgliedern des BAP zur Verfügung stehenden Musterarbeitsverträge aktualisiert. Die Musterverträge berücksichtigen die Vorgaben der jüngsten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Gestaltung von Arbeitsverträgen in der Arbeitnehmerüberlassung (siehe hierzu weiter unten).
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Bild: © BAP; Foto Alex Muchnik
Erstellt: Uhr