25.07.2022 | Veröffentlichung neuer Musterarbeitsverträge

Die Rechtsabteilung des BAP hat die exklusiv den Mitgliedern des BAP zur Verfügung stehenden Musterarbeitsverträge aktualisiert. Die Vertragsmuster berücksichtigen die zum 01.08.2022 in Kraft tretenden Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG), über die wir mit Rundschreiben BAP Recht vom 18.07.2022 informiert haben. 

Die neuen Vorgaben im NachwG, insbesondere der erweiterte Katalog zu den Pflichtangaben nach § 2 NachwG, die in die Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses aufzunehmen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen sind, gelten unmittelbar für alle neu ab dem 01.08.2022 abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse. Daher sollten diese neuen Mustervorlagen als Grundlage für alle ab dem 01.08.2022 neu abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse verwendet werden.

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