19.03.2021 | Verfahrensvereinbarung zum Mitgliedervorteil bei Jahressonderzahlungen nach MTV BAP

Am 18.12.2020 haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Verfahrensvereinbarung zum Mitgliedervorteil geeinigt. Dabei handelt es sich um einen ab diesem Jahr bestehenden Anspruch auf eine höhere Jahressonderzahlung für Gewerkschaftsmitglieder gemäß § 15.2 Satz 3 des BAP Manteltarifvertrages (MTV).

 (vgl. hierzu auch Rundschreiben BAP Tarif vom 23.04.2020).

 

Bild: © BAP; Foto Alex Muchnik