Am 18.12.2020 haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Verfahrensvereinbarung zum Mitgliedervorteil geeinigt. Dabei handelt es sich um einen ab diesem Jahr bestehenden Anspruch auf eine höhere Jahressonderzahlung für Gewerkschaftsmitglieder gemäß § 15.2 Satz 3 des BAP Manteltarifvertrages (MTV).
(vgl. hierzu auch Rundschreiben BAP Tarif vom 23.04.2020).
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Bild: © BAP; Foto Alex Muchnik