01.02.2021 | VBG veröffentlicht Handlungshilfe für die Zeitarbeit

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat eine spezifische Handlungshilfe für die Branche Zeitarbeit zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Diese soll Zeitarbeitsunternehmen bei der Umsetzung der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unterstützten. Sie enthält Hinweise zu den erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen und zur Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden sowohl typische Arbeitssituationen in der Geschäftsstelle als auch die Erfassung der Arbeitssituation der Zeitarbeitsbeschäftigten in den Einsatzbetrieben berücksichtigt.

Die Publikation der VBG mit dem Titel "Branchenspezifische Handlungshilfe zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – für die Branche Zeitarbeit" ist diesem Rundschreiben im Anhang beigefügt.

Bereits mit Webartikel vom 28.01.2021 haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass die VBG vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Corona-Arbeitsschutzverordnung eine Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung während der Coronavirus-Pandemie als Arbeitshilfe veröffentlicht hat.

Diese und weitere Arbeitshilfen sind ebenfalls auf der Homepage des BAP unter der Corona Themenseite in der Rubrik "6. Arbeitsrechtliche Merkblätter und Hinweise" veröffentlicht.

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