09.01.2018 | VBG-Prämienverfahren: Investitionen in Sicherheit und Gesundheit werden belohnt

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat in einer aktuellen Pressemitteilung auf ihr Prämienverfahren hingewiesen. Unternehmen, die über gesetzliche Vorgaben hinaus in Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz investieren, erhalten von der VBG finanzielle Prämien. Es gelten seit 2018 neue Prämienkataloge. So können Zeitarbeitsfirmen beispielsweise künftig eine Prämie für die Erstbegutachtung „Arbeitsschutz mit System“ bekommen.

In jedem Prämienjahr und pro Unternehmen zahlt die VBG eine Prämie in Höhe von maximal 50.000 Euro. Die Anträge für 2017 können noch bis zum 11. Februar 2018 eingereicht werden.

Das Antragsformular sowie weitere Informationen zu den Prämien und dem Verfahren finden Sie unter www.vbg.de/praemie.

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