Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat darauf aufmerksam gemacht, dass die elektronischen Lohnnachweise für das Beitragsjahr 2019 bis zum Ablauf der gesetzlichen Meldefrist am 17.02.2020 übermittelt worden sein müssen.
Exklusiver Mitgliederinhalt
Noch nicht angemeldet? Dann jetzt Mitglied werden und Ihren persönlichen Zugang zu allen BAP+ Inhalten sichern!
Bild: © VBG, Logo
Erstellt: Uhr