Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass mit dem Beitragsjahr 2018, das neue elektronische Meldeverfahren – Lohnnachweis Digital – das frühere Entgeltmeldeverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungen vollständig ablöst. Bitte beachten Sie, dass für die Berechnung des Beitrages von 2018 ausschließlich Meldungen über das neue Meldeverfahren akzeptiert werden.
Alle wichtigen Informationen hierzu erhalten Sie im beigefügten Anschreiben der VBG.
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