Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG für das Jahr 2018 bleibt stabil: Nach Beschluss des VBG-Vorstandes unter Vorsitz von Volker Enkerts, Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), wurde der Beitragsfuß, wie bereits in den letzten zwei Jahren, auf 3,90 Euro je 1.000 Beitragseinheiten festgesetzt. Der Mindestbeitrag für das Jahr 2018 je Mitgliedsunternehmen bleibt ebenfalls mit 48 Euro unverändert.
Die VBG weist jedoch bereits jetzt darauf hin, dass der Beitragsfuß für das Jahr 2019 wegen der prognostizierten konjunkturellen Eintrübung und steigender Kosten deutlich erhöht werden muss. Über diese Entwicklung möchten wir Sie bereits jetzt informieren, damit Sie für die Beitragssteigerung Vorsorge treffen können.
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