An von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können zur Schaffung von Liquidität bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlungen für 2020 auf Antrag wieder zurückgezahlt werden.
Exklusiver Mitgliederinhalt
Noch nicht angemeldet? Dann jetzt Mitglied werden und Ihren persönlichen Zugang zu allen BAP+ Inhalten sichern!
Erstellt: Uhr