Überbrückungshilfe III Plus verlängert
Für die Monate Juli bis Dezember 2021 stellt die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III Plus zur Verfügung. Die Verlängerung von Oktober bis Dezember 2021 wurde erst kürzlich beschlossen. Mittlerweile können für diesen Zeitraum auch Anträge gestellt werden. Nicht über September hinaus fortgesetzt wurde die sogenannte Restart-Prämie als besondere Form der Personalförderung.
Näheres zum Programm
Umfassende Informationen sind auf der folgenden Seite zu finden:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Antworten zu häufig gestellten Fragen über dieses Programm hat die Bundesregierung in den FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus zusammengefasst:
Förderhöhe
Die Überbrückungshilfe III Plus erstattet einen Anteil in Höhe von
- 100 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
- 60 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent und
- 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30 Prozent und unter 50 Prozent
jeweils im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Vergleichszeitraum des Jahres 2019.
Bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten erhalten Unternehmen über die Fixkostenerstattung hinaus auch einen je nach Betroffenheit gestaffelten Eigenkapitalzuschuss. Der maximal erreichbare Zuschuss beträgt zehn Millionen Euro pro Fördermonat. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
Für Unternehmen und Solo-Selbstständige, die zwischen 1. Januar 2019 und 30. April 2020 gegründet worden sind, beziehungsweise ihre Tätigkeit aufgenommen haben, ist die Gesamtsumme der Förderung auf insgesamt höchstens 1,8 Millionen Euro begrenzt.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zu den beihilferechtlichen Obergrenzen, wie sie durch das europäische Recht vorgegebenen und nur soweit diese noch nicht verbraucht sind. Details dazu stehen in den FAQ zum Thema. Zu beachten sind auch die dort ausgeführten Auflagen, die dann greifen, wenn das Fördervolumen insgesamt 12 Millionen Euro übersteigt.
Zusätzliche Förderung für besonders betroffene Unternehmen
Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Details dazu enthalten die oben verlinkten FAQ.
Anwalts- und Gerichtskosten bei insolvenzabwehrender Restrukturierung
Ersetzt werden in der Überbrückungshilfe III Plus auch Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
Vom Starkregen und Hochwasser im Juli Betroffene
Ebenfalls Überbrückungshilfe III Plus beantragen können Unternehmen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt waren und im Juli 2021 von Starkregen und Hochwasser betroffen waren. Mehr dazu findet sich in Ziffer 5.7 der FAQ.
Pfändungsschutz
Zahlungen der Überbrückungshilfe III Plus können nicht gepfändet werden, wenn ein Pfändungsschutz besteht. Grundsätzlich kann bei der Überbrückungshilfe III Plus ein Pfändungsschutz aufgrund ihrer Zweckbindung (Sicherung der wirtschaftlichen Existenz durch Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten) bestehen. Ob eine Unpfändbarkeit im Einzelfall vorliegt, muss durch das zuständige Vollstreckungsgericht festgestellt werden.
Neustarthilfe Plus
Soloselbständigen steht im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus die Neustarthilfe Plus zur Verfügung. Die Verlängerung des Programms bis Jahresende bezieht sich auch auf die Neustarthilfe Plus. Hier sind Anträge für das letzte Quartal 2021 ab demnächst möglich.
Härtefallhilfe
Unternehmen und Selbständige, die aufgrund spezieller Fallkonstellationen in der Überbrückungshilfe III bzw. III Plus nicht berücksichtigt sind, grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde, können für die Monate November 2020 bis September 2021 im Rahmen der Härtefallhilfe der Länder unterstützt werden. Mehr dazu auf der Seite:
https://www.haertefallhilfen.de/HSF/Navigation/DE/Home/home.html
Details zur Antragsstellung können auf der folgenden Seite nachgelesen werden:
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