25.06.2021 | Überbrückungshilfe III Plus

Für die Monate Juli bis September 2021 stellt die Bundesregierung an Stelle der Überbrückungshilfe III die Überbrückungshilfe III Plus zur Verfügung, die eigens beantragt werden muss. Das wird erst im Lauf des Julis möglich sein. Eine Beantragung als Änderungsantrag zur Überbrückungshilfe III ist dabei nicht möglich.

Die Überbrückungshilfe III Plus baut eins zu eins auf den Bedingungen der Überbrückungs­hilfe III auf. Allerdings kommen laut Webseite des Bundesfinanzministerium folgende zwei Fördermöglichkeiten dazu:

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