Seit dem 27. April 2021 können zur Überbrückungshilfe III Änderungsanträge gestellt werden. Damit besteht vor allem auch die Möglichkeit, Leistungen zu beantragen (zum Beispiel Eigenkapitalzuschuss), die zum Zeitpunkt eines Erstantrags noch nicht zur Verfügung standen.
Exklusiver Mitgliederinhalt
Noch keinen Zugang? Dann jetzt persönliche Zugangsdaten anfordern oder Mitglied werden und Ihren Zugang zu allen BAP+ Inhalten sichern!
Bild von Capri23auto auf Pixabay
Erstellt: Uhr