30.04.2021 | Überbrückungshilfe III: Änderungsanträge ab sofort möglich

Seit dem 27. April 2021 können zur Überbrückungshilfe III Änderungsanträge gestellt werden. Damit besteht vor allem auch die Möglichkeit, Leistungen zu beantragen (zum Beispiel Eigenkapitalzuschuss), die zum Zeitpunkt eines Erstantrags noch nicht zur Verfügung standen.

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