13.03.2017 | Thomas Hetz: „Zeitarbeit als Beschäftigungsverhältnis zweiter Klasse zu bezeichnen, diskriminiert hunderttausende Mitarbeiter“

Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, BAP, Branchenverband Zeitarbeit
Thomas Hetz, Foto: Sandra Wildemann

Die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann hat die Zeitarbeit als „Motor für Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland“ bezeichnet und Zeitarbeitnehmer „Beschäftigte zweiter Klasse“ genannt. Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), wies eine solche Behauptung als unsachlich zurück:

„Mit ihren Äußerungen zur Zeitarbeit ignoriert Frau Zimmermann eindeutig die Fakten und diskriminiert letztlich hunderttausende Mitarbeiter. Zeitarbeit ist kein Beschäftigungsverhältnis zweiter Klasse. Im Gegenteil: Zeitarbeitnehmer sind ganz normale Arbeitnehmer, mit denselben Rechten und Pflichten wie andere Beschäftigte auch. Sie unterliegen vollständig dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht mit all seinen Schutzfunktionen. Schon aus diesem Grund kann von ‚Beschäftigungsverhältnis zweiter Klasse‘ nicht die Rede sein. Darüber hinaus hat die Zeitarbeit immer wieder bewiesen, dass sie Gruppen mit nur wenigen Chancen im Berufsleben in den Arbeitsmarkt integrieren kann. 2016 waren 50 Prozent der Zeitarbeitskräfte bis zu einem Jahr ohne Arbeit und 18 Prozent sogar länger als ein Jahr arbeitslos oder noch nie vorher beschäftigt. Die Zeitarbeit hat somit einmal mehr gezeigt, welch wichtiges Instrument für die Arbeitsmarktintegration sie ist. Hier von Zweitklassigkeit zu sprechen ist diffamierend.

Im Übrigen ist die Zeitarbeit eine Dienstleistungsbranche mit ganz normalen Löhnen. Mittlerweile liegen die Tarifentgelte der Zeitarbeit durchweg über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Denn zwischen dem ersten Halbjahr 2010 und dem zweiten Halbjahr 2016 sind die Löhne in der Zeitarbeit in der untersten Entgeltgruppe um 22 Prozent im Westen und um 32,4 Prozent im Osten gestiegen. Nach dem neuen Tarifabschluss werden Zeitarbeitskräfte, die einfachste Tätigkeiten ausführen und deshalb in der untersten Entgeltgruppe eingruppiert sind, bis zum Ende der Laufzeit des Tarifvertrages 2019 im Westen sogar 34 Prozent und im Osten sogar 50,5 Prozent mehr verdienen als 2010 – ohne die Branchenzuschläge einzurechnen. Gut qualifizierte Zeitarbeitnehmer können mit Branchenzuschlägen bis zu 30,75 Euro Bruttostundenlohn verdienen, übertariflich ist selbstverständlich auch mehr möglich.

Mit solchen Aussagen von vorgestern wird Menschen, die es am Arbeitsmarkt schwer haben, nicht geholfen. Die Linke sollte endlich akzeptieren, dass die Zeitarbeit ein unverzichtbares Instrument auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist.“

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