Am 29.06.2023 hat sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) besteht, in Tarifgesprächen mit der IGBCE auf Änderungen zu den mit dieser Gewerkschaft abgeschlossenen Branchenzuschlagstarifverträgen sowie auf den Abschluss hierzu jeweils ergänzender Tarifverträge über eine Inflationsausgleichsprämie geeinigt (vgl. Rundschreiben BAP Tarif vom 05.07.2023).
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