04.12.2020 | Telefonische Krankschreibung auch über Jahreswechsel hinaus möglich

Die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen wurden nun bis zum 31. März 2021 verlängert. Damit reagiert der G-BA auf die deutschlandweit anhaltend hohen COVID-​19-Infektionszahlen. 

Patient*innen können sich nach telefonischer Rücksprache mit dem Hausarzt für bis zu 14 Tage krankschreiben lassen, ohne dafür die Arztpraxis aufsuchen zu müssen. Der Krankenschein wird dem Arbeitnehmer dabei per Post zugestellt. Mit einer entsprechenden Vollmacht kann er auch durch eine andere Person bei der Arztpraxis abgeholt werden. 

Sollten Sie den begründeten Verdacht haben, sich möglicherweise mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, kontaktieren Sie bitte telefonisch Ihren Hausarzt oder die Kassenärztliche Vereinigung unter der zentralen Rufnummer 116 117. Bitte gehen Sie nicht ungefragt in die Arztpraxis oder ein Krankenhaus.

G-BA-Pressemitteilung

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