23.09.2022 | Tarifvertragstext und Erläuterungen zu den Änderungen des BAP-Manteltarifvertrages

Vor dem Hintergrund der geplanten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.10.2022 hatte sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) am 21.06.2022 auf einen neuen Tarifabschluss für die Zeitarbeit verständigt (vgl. Rundschreiben BAP Tarif vom 21.06.2022). Die sich daraus ergebenden Entgelte hatten wir bereits mit Rundschreiben BAP Tarif vom 02.09.2022 veröffentlicht.

Nachdem der Wortlaut der geänderten Tarifbestimmungen mit den Gewerkschaften abgestimmt wurde und nun endgültig feststeht, möchten wir Ihnen mit diesem Rundschreiben die Änderungen im Mantel- und Entgelttarifvertrag erläutern und den geänderten Tarifvertragstext zur Verfügung stellen.

Im Einzelnen ergeben sich folgende tarifvertragliche Änderungen: