Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, hatte sich am 13.01.2023 mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen neuen Tarifabschluss für die Zeitarbeit verständigt (vgl. Rundschreiben BAP Tarif vom 13.01.2023). Die sich daraus ergebenden Entgelte hatten wir bereits mit Rundschreiben BAP Tarif vom 23.02.2023 veröffentlicht.
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