13.02.2020 | Tarifverhandlungsergebnis vom 18. Dezember 2019 verbindlich

Copyright: BAP
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Am 18. Dezember 2019 einigten sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen neuen Tarifabschluss für den Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifvertrag BAP (siehe Pressemitteilung vom 18. Dezember 2019).

Nach Ablauf der bis zum 12. Februar 2020 vereinbarten Erklärungsfrist ist der Inhalt des Verhandlungsergebnisses nunmehr verbindlich. Die somit ab 1. April 2020 geltenden Entgelttabellen finden Sie hier.

Als Mitglied haben Sie zudem Zugriff auf die ausführliche Zusammenfassung desTarifabschlusses unserer Rechtsabteilung.

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