
Zum 1. Mai sind die tariflichen Mindestlöhne in drei Kundenbranchen gestiegen. Durch die Lohnerhöhung erhalten auch Zeitarbeitskräfte mehr Geld.
Im Maler- und Lackiererhandwerk erhöhten sich die Stundenentgelte für ungelernte Arbeitnehmer im gesamten Bundesgebiet um 0,25 Euro auf 10,35 Euro. Gelernte Arbeitnehmer in Westdeutschland (inklusive Berlin) erhalten ab diesem Tag 13,10 Euro und in Ostdeutschland 11,85 Euro.
Auch im Gerüstbauerhandwerk ist der Mindestlohn gestiegen. Dieser liegt derzeit bei 10,70 Euro und hat sich zum 1. Mai auf 11,00 Euro im gesamten Bundesgebiet erhöht. Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk werden in Westdeutschland (inklusive Berlin) außerdem künftig 11,40 Euro gezahlt und in Ostdeutschland 11,20 Euro. Weitere Erhöhungen in allen drei Branchen stehen zum 1. Mai 2018 an.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn existieren mehrere Branchen-Mindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in einem Tarifvertrag ausgehandelt wurden. Diese liegen meist über dem gesetzlichen Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2017 8,84 Euro beträgt. Die ausgehandelten Branchenmindestlöhne, die über der gesetzlichen Mindestlohngrenze liegen, dürfen nicht mit Verweis auf den gesetzlichen Mindestlohn gekürzt werden. Mitgliedsunternehmen des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) müssen weiterhin den BAP-DGB-Tarifvertrag anwenden. Da der Mindestlohn lediglich die Untergrenze der zu entrichtenden Entgelte regelt, ersetzt er somit nicht die Bindung an den im Arbeitsvertrag des Zeitarbeitnehmers zugrunde liegenden Tarifvertrag.
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