Mit dem heutigen Tag sind Erhöhungen der Tarifentgelte der BAP/DGB-Tarifgemeinschaft für die Beschäftigten in der Zeitarbeit in den alten Bundesländern in Kraft getreten. Dabei steigt die Lohnuntergrenze für Zeitarbeiternehmer von bislang 9,49 Euro auf nun 9,79 Euro an. Sie liegt somit noch deutlicher als bisher über dem derzeitigen gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro. Auch alle weiteren Entgeltgruppen sind zum 1. April erhöht worden.
Bereits am 1. Oktober 2019 erfolgt eine weitere Tariferhöhung. Die Lohnuntergrenze liegt dann bei 9,96 Euro in den alten Bundesländern und bei 9,66 Euro in den neuen Ländern.
Bild: © BAP; Foto Alex Muchnik
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